Along the inner german border between the German Democratic Republic (GDR), or Deutsche Demokratische Republik (DDR) and the Federal Republic of Germany (FRG), or Bundesrepublik Deutschland (BRD) there existed since 1952 on GDR territory officialy a so called 'Sperrgebiet'. This Sperrgebiet prohibited free movement of people.
Entlang der innerdeutschen Grenze zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland bestand seit 1952 auf DDR-Gebiet offiziell ein „Sperrgebiet“. Diese Einrichtung diente der Behinderung der Freizügigkeit, in der DDR als Republikflucht kriminalisiert. Dieses Sperrgebiet setzte sich zusammen aus einem „10-m-Kontrollstreifen (KS) unmittelbar entlang der Grenze“, einem 500 m breiten „Schutzstreifen“ sowie ab 1961 einer „5-km-Sperrzone“ (ab 1972: 3–5 km). Der zehn Meter breite und gepflügte Kontrollstreifen wurde auch „Todesstreifen“ genannt. Dieser Bereich war zeitweise vermint, mit Signalanlagen und Personen-Minenanlagen (Selbstschussanlage) ausgerüstet. Der mit Stacheldraht gesicherte „Schutzstreifen“ wurde nach und nach vollständig von Bebauung und Bewuchs geräumt. Das Betreten des „Schutzstreifens“ oder der „Sperrzone“ war von besonderen Voraussetzungen abhängig, für Anwohner etwa durch einen Vermerk im Personalausweis, für Besucher durch einen extra auszustellenden „Passierschein“. Für das Betreten des 500-m-Schutzstreifens galten verschärfte Sicherheitsbestimmungen. „Unzuverlässige“ Bewohner der Sperrzone wurden 1952 in der „Aktion Ungeziefer“ beziehungsweise 1961 im Zuge der „Aktion Kornblume“ zwangsweise umgesiedelt.[6] In den 1960er Jahren wurden teilweise neue Straßen zwischen grenznahen Ortschaften gebaut, so dass neue Ortsverbindungen außerhalb der Sperrzone entstanden und so grenznahe Orte untereinander wieder erreichbar wurden.